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Liebe Kinder, Eltern und Betreuerinnen!

 

Wer von euch hätte nicht einmal Lust für eine bestimmte Zeit sein „eigenes“ Pony zu haben? Bei uns wäre es vom 23. 10. 2010 ab 12:00 Uhr bis zum 16. 04. 2011 bis 12:00 Uhr  möglich. Damit aber alle dabei glücklich werden und auch gesund bleiben, müssen einige Punkte eingehalten werden.

 

Bedingungen für das Winterquartier

 

-         Der Mieter erhält das Pony kostenlos und übernimmt die Verpflichtung zur fachgerechten Versorgung und Unterbringung des Ponys. Der Stall oder Offenstall muss geräumig, zugfrei, hell und jederzeit für das Pony zugänglich sein. Der Stall muss so groß sein, dass das Pony sich jederzeit hinlegen kann. Der Boxenuntergrund muss eben und nicht rutschig sein.

 

-         Das Pony sollte genügend Gras oder Rauhfutter bekommen. Das Heu oder die Heulage dürfen nicht schimmelig oder sandig sein und sollte jederzeit zur Verfügung stehen, damit es nicht zu Strohkoliken kommt. Ein Mineralleckstein muss in der Box sein. Die Zufütterung von Hafer und Kraftfutter bedarf der schriftlichen Genehmigung von Marty Clausen. Stroh sollte nur als Einstreu verwendet werden.

 

-         Der Mieter muss eine Tierhaftpflichtversicherung und eine Versicherung, die die Risiken für Tod, Nottötung und dauernde Unbrauchbarkeit abdeckt, für das Pony abschließen. Die Versicherungspolicen müssen beim Abholen des Ponys vorgelegt werden. Ansonsten kann das Pony den Hof nicht verlassen. Falls der Mieter trotz Vorlage der Versicherungspolicen die Versicherungsgebühr nicht bezahlt hat und dadurch die Versicherung im Schadensfall nicht haftet, tritt der Mieter in vollem Umfang für alle Schäden, die durch das Pony verursacht werden oder an dem Pony entstehen, ein. Die Versicherungspolicen müssen solange bestehen bleiben, bis das Pony wieder auf dem Reiterhof Mariental angeliefert ist. Wir können die R&V Versicherung (Generalvertretung Kuschel - Telefon: 04324 – 882390) empfehlen.

 

-         Der Transport des Ponys muss fachgerecht in einem ordentlichen Pferdeanhänger (gültiger TÜV und wenn möglich mit Polyhaube) erfolgen. Die Transportkosten übernimmt der Mieter.

 

-         Das Pony darf weder untervermietet noch gewerblich genutzt werden und nur von dem Kind geritten werden, welches es ausleiht. Das Pony darf nur einmal die Woche gesprungen werden und dann in einer geringen Höhe, um die Verletzungsgefahr so gering wie möglich zu halten.

 

-         Bei jeder Erkrankung oder Wesensveränderung bitte sofort Marty Clausen (Telefon 04642 – 2937) anrufen. Tierarztkosten bis zu einer Höhe von 350,- € pro Erkrankung werden vom Mieter übernommen.

 

-         Das Pony darf nach dem Reiten nicht im verschwitzten Zustand in den Stall oder auf die Weide gestellt werden. Die Mähne, der Schweif und das Fell dürfen nicht geschnitten oder geschoren werden. Alle 6 Wochen muss das Pony zum Hufschmied, um die Hufe auszuschneiden.

 

-         Die Abgabe erfolgt am  23. 10. 2010 um 12:00 Uhr auf dem Reiterhof Mariental und die Rückgabe am 16. 04. 2011 bis 12:00 Uhr zum Reiterhof Mariental. Eine vorzeitige Rückgabe des Ponys ist aus haltungsbedingten Gründen nicht möglich. Bei zu später Rückgabe ist eine Aufwandsentschädigung pro Tag von 55,- € vom Mieter zu zahlen.

 

-         Der Vermieter hat das Recht, jederzeit bei Nichteinhaltung der o. a. Bedingungen oder einer oder mehrerer  Punkte des o. a. Bedingungen das Pony ohne Ersatz zurückzuholen.

       

Haben wir euer Interesse geweckt, dann ruft mich an, eure Marty Clausen